Allgemeine Geschäftsbedingungen ELCOM Kommunikation GmbH

I. Allgemeines

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote durch ELCOM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anderslautende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn ELCOM die Lieferung ohne gesonderten Vorbehalt ausführt.
  2. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn ELCOM nicht gesondert auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ELCOM.

II. Vertragsabschluss

  1. Angebote seitens ELCOM sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn ELCOM die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
  3. An allen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält ELCOM sich das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ELCOM erteilt dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  4. Die Installation und Inbetriebnahme unserer Produkte setzt grundsätzlich qualifizierte Kenntnisse eines Elektro- installateurs voraus. Der Besteller verpflichtet sich, unsere Produkte ausschließlich an den Fachhanel/Installa- teure zu verkaufen.

III. Preise

  1. ELCOM Preise verstehen sich ab Werk (gem. INCOTERMS 2000) zzgl.der Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
  2. Ab Euro 250.- netto Auftragswert erfolgt die Lieferung franko Fracht. Ab Euro 500.- netto Auftragswert erfolgt die Lieferung franko Fracht und Verpackung
  3. Erhöhen sich bis zum Tage der Lieferung die Lohn-, Material- oder Gemeinkosten, ist ELCOM zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt.

IV. Lieferzeiten

  1. Die von ELCOM angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte eine verbindliche Lieferzeit vereinbart sein, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse entsprechend, insbesondere beiStreiks jeglicher Art sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, auch wenn diese Ereignisse erst während eines vorliegenden Verzugs eintreten.
  2. Auch im Falle einer verbindlichen Lieferzeit ist ELCOM berechtigt, Teillieferung und vorzeitige Lieferungen durchzuführen.
  3. Im Falle eines von ELCOM zu vertretenden Lieferverzuges ist der Kunde verpflichtet, ELCOM eine angemessene Nachfrist zu setzten. Setzt der Kunde ELCOM im Fall eines Lieferverzuges eine den Umständen nach angemessene Nachfrist und versäumt ELCOM diese Frist aus Gründen, die ELCOM zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt schriftlich vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche stehen ihm nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung zu.
  4. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf den Lieferwert begrenzt. 

V. Lieferung/Gefahrübergang

  1. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie wesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Gewährleistung entgegenzunehmen. Die Mängel sind nach §377 HGB innerhalb von 6 Werktagen zu rügen. Die Rüge muss gegenüber ELCOM schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Rügefrist ist der Eingang der Rüge bei ELCOM maßgeblich. Der Kunde hat die Einhaltung der Frist für die Mängelrüge nachzuweisen, Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht ab ELCOM Werk Neckarsulm oder Friedersdorf (gem. INCOTERMS 2000) auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn freie Lieferung vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kundenwird die Lieferung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer und Wasserschäden versichert.
  2. Verletzt der Kunde schuldhaft seine vertraglichen Mitwirkungspflichten oder kommt er in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nur bei einer Rücklieferung frei ELCOM Werk Neckarsulm oder Friedersdorf zurückgenommen. 

VI. Annahmeverzug

  1. Im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden ist ELCOM berechtigt, für den Fall, dass sich Kostenerhöhungen – gleich aus welchem Grund, insbesondere auch aufgrund von Tarifabschlüssen, die sich auf das Produkt niederschlagen – ergeben, den ursprünglich vereinbarten Preis an diese Gegebenheiten anzupassen.
  2. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die ELCOM durch Annahmeverzug entstehen, einschließlich evtl. entstandener Schadensersatzansprüche gegenüber ELCOM. 

VII. Zahlung

  1. ELCOM Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es weiterer Mahnungen bedarf. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und dessen Geltendmachung bleiben vorbehalten. Skonto wird nur auf den Netto-Warenwert, nicht jedoch auf Fracht und Verpackung gewährt.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch ELCOM anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  3. Hält der Kunde Zahlungstermine nicht ein, oder es werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden verringern, behält sich ELCOM Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor, bzw. fordert Sicherungsleistungen.  

VIII. Warenrücknahme

  1. Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens ELCOM erfolgen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
  2. Für unbeschädigte Ware bringt ELCOM bei Gutschrift 15 % des Nettorechnungsbetrages für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug.
  3. Für beschädigte Ware oder Waren mit einem Nettowert unter 25.- Euro erfolgt keine Gutschrift. Sonderanfertigungen bzw. Einzelkomponenten aus Sets sind generell von Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen. 

IX. Sonderanfertigungen

  1. Sind Sonderanfertigungen in Auftrag gegeben und der Kunde wünscht Änderungen, dann sind die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. Wird ein Auftrag abbestellt, ist der volle Auftragswert, abzüglich der durch die Abbestellung entstandenen Einsparungen zu bezahlen. 

X. Gewährleistung, Produkthaftung

  1. Der Kunde kann wegen Mängeln einer ELCOM Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der ELCOM Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert sind.
  2. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort bei ELCOM eingehend, schriftlich oder mit Fax, unter genauer Beschreibung des Mangels, geltend gemacht werden. Mängelrügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung, unter genauer Beschreibung, schriftlich geltend gemacht werden. ELCOM ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Der Nachweis der rechtzeitigen schriftlichen Rüge ist vom Kunden zu führen.
  3. Die Gewährleistung durch ELCOM beträgt 2 Jahre. Sofern ELCOM zulässigerweise eine kürzere Gewährleistungsdauer zugesichert hat, geht diese der hier genannten Gewährleistungsdauer vor. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich ELCOM – soweit der Mangel rechtzeitig schriftlich gerügt wurde – nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung. Dies erfolgt jedoch nur, wenn das komplette Gerät eingeschickt wurde. Der Kunde kann nur vom Vertrag zurückgetreten bzw. den Kaufpreis mindern, wenn ELCOM nach angemessener Nachfrist keine Ersatzleistung vollbracht hat. Schadensersatzleistungen werden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz erbracht.
  4. Soweit von ELCOM Nacherfüllung bzw. Nachbesserung durchgeführt wird, ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
  5. Schadensersatzansprüche kann der Kunde erst geltend machen, wenn eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder ELCOM die Nacherfüllung zu Unrecht verweigert hat.
  6. Eine etwaige Schadensersatzverpflichtung seitens ELCOM, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist im Übrigen auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Soweit die Haftung seitens ELCOM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
    Soweit ELCOM einen Mangel nicht zu vertreten hat, gehen die Kosten der Mangeluntersuchung zu Lasten des Kunden.
  7. Für Fremderzeugnisse, die ELCOM ausliefert, beschränkt sich die Haftung von ELCOM auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die ELCOM selbst gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen.
  8. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte entstanden sind bzw. die auf durch ELCOM nicht zu verantwortende physikalische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse zurückzuführen sind.
  9. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit bleiben unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansonsten ist – soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist – die Haftung von ELCOM ausgeschlossen.
  10. ELCOM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Vertreter von ELCOM oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. ELCOM steht der Entlastungsbeweis nach §831 BGB in jedem Falle zu.
  11. Soweit ELCOM keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenshaftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Entgangener Gewinn und Schaden durch Produktionsausfall werden nicht ersetzt.
  12. Soweit die Haftung von ELCOM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeitervertreter oder Erfüllungsgehilfen von ELCOM. 

XI. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

  1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben das Eigentum von ELCOM bis zur Erfüllung sämtlicher ELCOM gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
  2. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die ELCOM zustehen, die Höhe des Werts aller gesicherten Ansprüche um mehr als 120 v.H. übersteigt, wird ELCOM auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  3. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält, oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
  4. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde an ELCOM im Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem von ELCOM in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.
  5. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde an ELCOM die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
    Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Vergleich, Gesamtvollstreckung), Wechselprotest oder wenn vergleichbar begründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden nahe legen, ist ELCOM berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen.
    Außerdem kann ELCOM nach vorheriger Androhung der Offenlegung der Sicherungsabtretungen bzw. der Verwertung der abgetretenen Forderungen, unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die Sicherungsabtretungen offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretungen durch den Kunden gegenüber dessen Kunden verlangen.
  6. Dem Kunden ist es gestattet, Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden, mit anderen Gegenständen zu verbinden, bzw. untrennbar zu vermischen. Die Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für ELCOM. Der Kunde verwahrt die Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete, verbundene oder vermischte Sache gilt als Vorbehaltsware.
  7. Bei Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht ELCOM gehörenden Gegenständen steht ELCOM Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung ergibt. Sofern der Kunde Allgemeineigentum an der Sache erwirbt, sind sich ELCOM und der Kunde darüber einig, dass der Kunde ELCOM Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten, verbundenen oder vermischten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung einräumt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Kunde hiermit ELCOM seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von ELCOM in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.
    Der an ELCOM abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie den Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt Vorstehendes entsprechend.
  8. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit Grundstücken oder beweglichen Sachen verbunden, so tritt der Kunde, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderungen, die ihm als Vergütung für die Verbindung zustehen, mit allen Nebenrechten sicherungshalber, in Höhe des Verhältnisses des Wertes der verbundenen Vorbehaltsware zu den Übrigen verbundenen Waren, zum Zeitpunkt ihrer Verbindung an ELCOM ab.
  9. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder Eingriffen Dritter, hat der Kunde ELCOM unverzüglich zu benachrichtigen.
  10. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen die wesentlichen Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ELCOM nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch ELCOM liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, ELCOM hätte dies ausdrücklich erklärt.
  11. ELCOM ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. 

XII. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Geltungsbereich

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn.
  2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §310 Ziffer 1 BGB.
    ELCOM ist
    Hersteller, der Vertrieb erfolgt ausschließlich b2b.
  3. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  4. Nebenabreden, Ergänzungen oder die Abänderung und die Aufhebung dieses Kaufvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Bedingung des Schriftformerfordernisses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.

Stand 03/2010